ALLGEMEINE GESCHÄFTS - UND LIEFERBEDINGUNGEN
Der Firma G BRANDED GmbH
(nachfolgend „G BRANDED“ genannt)
Zur Verwendung gegenüber:
1. Unternehmern
2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen
1. Geltungsbereich
1.1. Nachstehende allgemeine Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von G BRANDED abgeändert oder ausgeschlossen werden.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen von G BRANDED nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen gelten daher nur, wenn sie von G BRANDED ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
GRUNDSÄTZE
2. Angebot
2.1. Die zu dem Angebot gehörenden Auskünfte und Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie welcher Art auch immer dar.
2.2. Das Angebot von G BRANDED steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
3. Umfang und Beschaffenheit der Lieferung
3.1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von G BRANDED maßgebend. Liegt keine Auftragsbestätigung von G BRANDED vor, so ist für den Umfang der Lieferung das Angebot von G BRANDED maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Bestätigung von G BRANDED in Textform.
3.2. Eine Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gilt nur dann als vereinbart, wenn diese von G BRANDED in Textform bestätigt wird.
4. Preis und Zahlung
4.1. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab G BRANDED Auslieferungslager. Kosten für Transportverpackung, Verladung und Versendung jeweils ab Auslieferungslager von G BRANDED gehen zu Lasten des Kunden und können diesem gesondert berechnet werden.
4.2. G BRANDED ist berechtigt, die Preise für Kaufgegenstände, die vom Vorlieferanten aus dem pfund- oder dollarabhängigen Wirtschaftsraum (z.B. GB; USA) geliefert werden, zu erhöhen, wenn der Euro um mehr als 10 % gegenüber diesen Währungen zwischen Vertragsschluss und Lieferung abgewertet wird. Der Kaufpreis erhöht sich in diesem Fall prozentual im Verhältnis des bei Vertragsschluss geltenden Wechselkurses zu dem bei Lieferung geltenden Wechselkurs.
4.3. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigem Nachlass, sowie zuzüglich der am Tag der Lieferung oder Leistung jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Lieferung von unverzollter Ware sind die von den Zollbehörden erhobenen Abgaben und Kosten vom Kunden zu übernehmen.
4.4. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von G BRANDED zur Zahlung fällig, und zwar - im Fall der Abholung mit Übergabe des Kaufgegenstandes und - im Fall der Versendung mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer.
4.5. Sämtliche Zahlungen sind ausnahmslos auf Konten zu bewirken, deren Inhaber G BRANDED ist. Verkäufer bzw. Handelsvertreter von G BRANDED haben keine Inkassovollmacht.
4.6. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug oder werden Schecks bei Vorlage nicht eingelöst, kann G BRANDED die gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche fällig stellen. G BRANDED kann ferner sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig stellen, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder auch nur vorläufig eröffnet wird.
4.7. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen von G BRANDED ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Lieferzeit
5.1. Die von G BRANDED in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Lieferzeiten sind unbestimmt und stellen daher nicht die Vereinbarung einer Leistungszeit dar, es sei denn, sie sind als „verbindlicher Liefertermin“ von G BRANDED ausdrücklich in Textform bestätigt worden. Die Lieferung steht - auch im letzteren Fall - unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
5.2. Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger, von G BRANDED nicht zu vertretender Umstände ist G BRANDED berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
5.3. Beide Parteien können vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als 3 Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
5.4. G BRANDED ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunde zumutbar sind.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1. Der Versand erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden zu den jeweils gültigen Preisen der Spedition oder des Frachtführers. Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges steht im billigen Ermessen von G BRANDED.
6.2. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht im Fall der Versendung spätestens mit seiner Absendung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder G BRANDED noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder den Transport übernommen hat. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch G BRANDED gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden, sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
6.3. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über; jedoch ist G BRANDED verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
6.4. Wird der Kaufgegenstand vom Kunden abgeholt, so geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige, spätestens jedoch wenn der Kaufgegenstand das Auslieferungslager von G BRANDED verlässt, auf den Kunde über.
6.5. Angelieferte Gegenstände sind vom Kunden unbeschadet seiner Rechte bei Sachmängeln entgegenzunehmen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. G BRANDED behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
7.2. G BRANDED ist berechtigt, den Kaufgegenstand nach Gefahrübergang während des Eigentumsvorbehaltes auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
7.3. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er G BRANDED unverzüglich davon zu benachrichtigen.
7.4. Bei Zahlungsverzug ist G BRANDED zur Rücknahme des Vertragsgegenstandes nach vorheriger Ankündigung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet auch wenn G BRANDED nicht vom Vertrag zurückgetreten ist. Die Pfändung des Liefergegenstandes durch G BRANDED gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.5. Der Kunde darf die in Abs. 1 genannte G BRANDED Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an G BRANDED ab. G BRANDED nimmt die Abtretung an. Wird G BRANDED Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderer Ware veräußert, bezieht sich die Abtretung des Kunden auf die Kaufpreisforderung in Höhe des Wertes der G BRANDED-Vorbehaltsware. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die an G BRANDED abgetretenen Forderungen für G BRANDED im eigenen Namen einzuziehen.
7.6. Übersteigt der Schätzwert des Sicherungsgutes und der Nennwert der abgetretenen Forderungen den Nennwert der Forderungen von G BRANDED um mehr als 20 %, so ist der Kunde berechtigt, die Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten von G BRANDED zu verlangen. Die bei G BRANDED verbleibenden Forderungen müssen werthaltig und unbestritten sein.
7.7. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts G BRANDED- Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und erforderlich werdende Reparaturen auf eigene Kosten auszuführen.
8. Mängelansprüche
8.1. Für Mängelrügen gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass die Mängelrüge in Textform zu erfolgen hat. Nach Untersuchung der Ware erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen, andere Mängel spätestens 8 Tage nach ihrer Entdeckung.
8.2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerheblicher Beeinträchtigung der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung. Bei Mängeln ist G BRANDED nach seiner Wahl zunächst zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die von G BRANDED gewählte Form der Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.3. Die Rechte des Kunden bei Mängeln verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstandes. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche des Kunden aus Garantien des Herstellers. Eine Hemmung der Verjährung nach § 203 BGB tritt nur bei Verhandlungen ein, die von beiden Seiten in Textform geführt werden und bezieht sich nur auf die zwischen den Parteien in dieser Form verhandelten Mängel. Die Überprüfung eines vom Kunden behaupteten Mangels durch G BRANDED allein stellt daher keine zur Hemmung der Verjährung führende Verhandlung dar. Die Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlungen ist formlos möglich.
8.4. Die Mängelansprüche umfassen nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Mängelansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Kunde Betriebs- oder Wartungsanweisungen von G BRANDED nicht befolgt oder er selbst oder hierzu nicht berechtigte Dritte in den Kaufgegenstand eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben.
9. Schadenersatz bei Mängeln und sonstige Pflichtverletzungen
9.1. G BRANDED haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet G BRANDED nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von G BRANDED ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine der in Satz 2 dieses Absatzes ausgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
9.2. Die Haftung für Schäden durch den Kaufgegenstand an Rechtsgütern des Kunden (z.B. Schäden an anderen Sachen) ist vollständig ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
9.3. Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Zieff. V, die Haftung für Unmöglichkeit nach Zieff. X dieser Vertragsbedingungen.
10. Unmöglichkeit
G BRANDED haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von G BRANDED ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Im übrigen ist die Haftung von G BRANDED wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 30 % des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung sind ausgeschlossen, soweit G BRANDED nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1. Erfüllungsort ist Gastager Feld 13 / 83313 Siegsdorf.
11.2. Gerichtsstand für beide Teile ist Traunstein / Oberbayern.
11.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
12. Sonstiges
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. In diesem Fall richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den insoweit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
G BRANDED GmbH
Gastager Feld 13
83313 Siegsdorf
Deutschland
Tel. +49-8662-20026-0
info@gbranded.com
Letzte Aktualisierung
01.11.2019